2016
1797 bis 1820- 23 Jahre bitterer Streit im Dorf
Januar 1798:   “Wer Wind sät -” - Das Amt stellt sich gegen die Reiheleute. Die Entscheidung der Regierung zu Stade vom 15.Januar 1798, den Anbau der 4 weiteren Neubauer in Schwalingen aufgrund des Widerspruchs der Schwalinger Reiheleute befristet auszusetzen führt zu eine nochmaligen Verschärfung des Streits zwischen den Parteien. Unschwer kann man sich vorstellen, wie er die Stimmung im Dorf und in den Familien bedrückte. Die  4 weiteren Neubauer zu Schwalingen, denen der Anbau mit der Entscheidung der Regierung zu Stade untersagt wurde, empfinden diese Entscheidung als ungerecht - sie schüren den  Streit: Sie wehren sich mit einer Anzeige beim Neuenkirchener Amtsvogt Crome dagegen, dass ihnen ihr Anbauplatz im Dorf verwehrt wird, während die Schwalinger Reiheleute sich eigenmächtig wesentlich mehr Land aus der Gemeinheit aneignen und fordern Schadenersatz. Amtsvogt Crome berichtet an das Amt Rotenburg: "Neuenkirchen, den 22.Januar 1798 ... haben sie vorläufig folgende Anzeige gethan, nämlich daß Peter Christoph Gevers [Halbhof "Eggers"] im Lamlosen Bruche wenigsten Wiesen-Wachs  90 QRuthen auf dem Osterfelde an seinem Lande  30 QRuthen bei den Blöcken    60 QRuthen Peter Christoph Röhrs [Halbhof "Tönners"] im Lamlosen Bruche Wiesen-Wachs    60 QRuthen Christoph Hinrich Wohlberg [Halbhof"Lümas"] im Oster-Felde Land am Beek-Garten  60 QRuthen Johann Hinrich Gevers [Halbhof "Hinz"] Hinter dem Osterfelde am Beek-Garten    60 QRuthen Stoffer Hoops [Halbhof "Peetz"] Hinterm Hofe Wiesen-Wachs     60 QRuthen unerlaubterweise zugeräumt habe ohne dafür Zins zu zahlen und überhaupt nur 2 Einwohner in ganz Schwalingen davon frei wären, nämlich Claus Hinrich Röhrs [Halbhof Schmeers] und Hinrich Böhling [Brinkköthner Menken]." Es ist Mitte des folgenden Monats Februar 1798, als der Rotenburger Ober-Amtmann Georg Heinrich Hintze die Regierung in Stade über die weitere Entwicklung in Schwalingen informiert und sein offensichtliches Unverständnis für die von seinen Vorgesetzten getroffene Entscheidung zum Ausdruck bringt: "Rotenburg, den 16.Februar 1798 Auf Ihren hohen Befehl haben wir den vier Häuslingen die Befriedung und Bebauung des ihnen zu Neubauer-Stellen ausgewiesenen Platzes bei dem Dorfe Schwalingen, bis auf weitere Verfügung [der Regierung zu Stade] untersagt. Sie haben darauf am 26.Januar den Nachteil, der ihnen aus diesem Verbot erwächst, vorgestellt, um dessen Wiederaufhebung und anderenfalls um Schadensersatz nachgesucht. Wir haben aber der Dorfschaft Schwalingen am 31.Januar die Gründe vorgelegt, welche sie bewegen könnten, diesem Gesuch in Güte nachzugeben. Weil sie sich aber dazu nicht entschließen will, so bleibt uns nichts weiter übrig, als die Sache Ehrwürdigen Excellenz und Hochwohlgeborenen Gnaden hoher Entscheidung anheimzustellen." Ober-Amtmann Hintze erinnert die Regierung zu Stade daran, daß "die Königliche Kammer die Neubauer-Stellen in Schwalingen nicht aus dem Grunde, weil genügend Platz in der Gemeinheit besteht, habe ausweisen lassen, sondern, weil sie die eigenmächtigen Zubrüche, welche die Schwalinger gemacht haben, als ihr zur freien Verfügung heimgefallen angesehen - mithin sich berechtigt gehalten hat, darüber zum Besten der vorgedachten Häuslinge zu disponieren". Zum Ärger der Schwalinger Reiheleute müssen sie die eigenmächtig aus der Gemeinheit gebrochenen Plätze an den Grundherrn  also wieder zurückgegeben, was den Streit weiter anfacht.  Ober-Amtmann Hintze berichtet weiter: "Bisher haben es nun die Schwalinger nicht gewagt, die eigenmächtigen Zubrüche abzuleugnen, vielmehr haben sie selbige mit dem Wunsche der Königlichen Regierung, dass unkultivierte Gründe urbar gemacht werden mögen, zu entschuldigen versucht. Sie würden dessen auch leicht zu überführen sein. Wir glauben diesen Punkt als erwiesen ansehen zu können und geben gern zu, dass die alten Einwohner in Schwalingen verlangen könnten, man solle sich an die verfallenen Stücke selbst halten und diese den Anbauern überlassen. Wir sind aber überzeugt, dass niemand unter ihnen diesen Wunsch äußern wird, dem auch die Neubauer nicht entgegen sein würden, indem doch die Zubrüche aus der grünen Weide genommen sind, der zum Anbau [der 4 weiteren Neubauern] bestimmte Platz aber ein völlig unfruchtbarer Ort ist." Ober-Amtsmann Hintze empfiehlt der Regierung zu Stade die Entscheidung, den weiteren 4 Neubauern die Nutzung der Gemeinheit in den Maße zu gestatten, wie es ihnen als Häuslinge ohne Widerspruch der Schwalinger und der 10 umliegenden Dorfschaften möglich war. Sollte dann die spätere Teilung der Gemeinheit ergeben, dass ihr Vieh "ohne das Vieh der alten Einwohner ungebührlich zu beengen nicht darin geduldet werden könne, sie aber in diesem Falle die gemeine Weide der Schwalinger meiden und sich mit dem Weide-Anteil begnügen sollen, der ihnen aus der Gemeinheits-Teilung zufallen wird." und bittet, das Verbot aufzuheben und die Fortsetzung des Anbaues der 4 weiteren Neubauer zu gestatten "sobald das Amt  einen von den alten Einwohnern in Schwalingen aus der Gemeinheit eigenmächtig aufgebrochenen Platz ausfindig machen und selbigen zur gemeinen Weide zurückgegeben würde." Aus Erfahrung lässt Amtmann Hintze die Regierung zu Stade auch die Folgen wisse, die eintreten würden, falls das Verbot nicht wieder aufgehoben, sondern zunächst die Ergebnisse der Gemeinheits-Teilung abgewartet werden würden: "Die 4 Häuslinge werden notwendig den Anbau aufzugeben gezwungen sein. Denn wenn der Anbau bis zur Vollendung der Gemeinheits-Teilung, deren Verhandlungen gerade begonnen haben, ausgesetzt werden würde, würden die Schwalinger sie gewiss in dem Augenblick liegen lassen. Jedenfalls werden doch Jahre darüber vergehen, bis sie beendet sein wird, wie der Anfang, den wir damit gemacht haben und das dazu aufgenommene Protokoll genügend bezeugt." Es dauert beinahe 2 Wochen bis die Regierung zu Stade zu einem Beschluss kommt, wie in der Sache weiter zu verfahren ist - die Argumente von Ober-Amtmann Hintze wiegen schwer und die Schwalinger Reiheleute sind zu einem Einlenken nicht zu bewegen: "Stade, den 26.Februar 1798 da einerseits bei den vielen von der Dorfschaft Schwalingen eigenmächtig unternommenen Zubrüchen aus der Gemeinheit im Grunde ein Überfluss an Weide vorausgesetzt werden kann und andererseits die Neubauer zu Schwalingen um Schadenersatz nachgesucht haben, tragen wir keine Bedenken, das Verbot vom 15. vorigen Monats wiederum aufzuheben und den Neubauer die Bebauung der ihnen angewiesenen Neubauerplätze und die fernere Eintreibung ihres Viehs in die gemeine Weide mit dem Vorbehalt der Hauptsache bis nach geendigter Gemeinheitsteilung hierdurch zu gestatten."
5
Aus alten Akten  des Heidesdorfes Schwalingen
A A A