2016
1797 bis 1820- 23 Jahre bitterer Streit im Dorf
1816:   “Das Faustrecht regiert” - von der Obrigkeit allein gelassen. Es ist noch kein ganzes Jahr vergangen seit der siegreichen Schlacht von Waterloo, noch ist das Leid in schmerzlicher Erinnerung, das man während der langen französischen Besatzungszeit erlitten hat, da sehen sich die vor nun fast 20 Jahren in Schwalingen neu angesetzten Neubauer von der Bedrängnis gezwungen, sich mit einem dringenden Gesuch an die wieder eingesetzte, nun "Königlich-Hannoversche Regierung in Stade" zu wenden. Von den ursprünglich 4 weiteren Neubauern, haben nur 3 ihre Wohnhäuser auf den ihnen als Neubauerstellen angewiesenen Plätzen errichtet: Hinrich Christoph Hoops, Peter Christoph von Fintel und Jürgen Ernst. Peter Christoph Wohlberg ist von dem Anbau zurückgetreten, der ihm zugewiesene Wohnplatz am "Moorflath" im Norden des Dorfes liegt brach. Trotzdem sind es 4 Bauern, die sich gemeinsam um Hilfe an die Regierung zu Stade wenden: Ihnen hat sich Peter Christoph Ernst aus Kempen angeschlossen. Er ist 36 Jahre alt und der Neffe von Jürgen Ernst. Ihm ergeht es im Nachbardorf Kempen ebenso, wie den 3 im Jahre 1797 in Schwalingen angesetzten Neubauerbauern: Auch die Kempener Reiheleute verwehren ihm die Rechte, die ihm als Neubauer bei seiner Bemeierung von der Obrigkeit verbrieft wurden. "Schwalingen, den 7.May 1816 Königlich Großbrittannische und Hannoversche zur Regierung der Herzogthümer Bremen  und Verden hochverordnete Herren Regierungs-Räthe. Hochwohlgeborene Herren, Gnädige hochgeneigte und hochgebietende Herren Wir endesunterschriebenen sind schon vor vielen Jahren von dem seligen Herrn Justiz-Rath Hintze [er verstarb im Jahre 1811] als Neubauer allhier angesetzt, wie unsere Meyerbriefe beweisen und uns ist von den Herren Amts-Vogte Crome und Brückmann etwas Wiesenland ausgewiesen, wo wir die nötigen Graben herum aufgeworfen haben. Nun sind unsere Voll- und Halbhöfner so frech gewesen und haben diese Graben eigenmächtig niedergeworfen und sogar die Schaufel weggerissen und in Pfand genommen... ... man nennt uns Beibauern oder Häuslinge, beides aber sind wir nicht, denn sonst müßten ja unsre Häuser auf anderer Leute Höfe stehen oder wir müßten in anderer Leute Häuser wohnen und das ist nicht der Fall, sondern wir haben unsere eigenen Häuser, wozu uns die Plätze aus der Gemeinheit ausgewiesen wurden - und auch unsere Meyerbriefe beweisen das umso mehr. Wir bitten daher unterthänigst zur Untersuchung dieser Sache uns doch den Drost von Uslar zum Commissarius zu ernennen und ihm aufzugeben, daß er uns zu den völligen Rechten und Vorteilen der alten Neubauer verhelfe, besonders daß wir in Feld und Wiesen dasjenige erhalten, was die alten Neubauer besitzen; und daß unsere Gegner die niedergeworfenen Gräben wieder aufsetzen und in den vorigen guten brauchbaren Stand bringen und die weggenommenen Schaufeln wieder hergeben. Da es hohe Zeit ist, daß die Wiesen befriedigt werden, so bitten wir unterthänigst uns doch baldmöglichst mit einer hochverehrlichen Resolution zu begnadigen und ersterben in unbegrenzter Ehrfurcht." Die Beschwerde aus Schwalingen beschreibt der Regierung zu Stade eine sehr verworrene Lage der klagenden 4 Neubauern. So beschließt die Regierungs-Commission, zunächst einen klärenden Bericht vom Amt Rotenburg anzufordern und fordert am 14.Mai 1816 das Amt dazu entsprechend auf. Niemand scheint darauf zu achten, aber der angeforderte Bericht wird nie geschrieben ...
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Aus alten Akten  des Heidesdorfes Schwalingen
A A A