2016
1797 bis 1820- 23 Jahre bitterer Streit im Dorf
März 1798:   “Obrigkeitliche Macht” - Der letzte Ausweg ist versperrt. Die Schwalinger Reiheleute und ihr Rechtsanwalt Dr.H.Eitzen werden von der erneuten Wendung der Entscheidung der Regierung zu Stade unangenehm überrascht. Glaubten sie eben noch, sich in ihrer Sache durchgesetzt und die Ansetzung der weiteren 4 Neubauer in ihrem Dorfe abgewendet zu haben, so müssen sie nun vom Rotenburger Ober-Amtmann Hintze zur Kenntnis nehmen, dass denen die Errichtung ihrer Häuser und die Nutzung der Gemeinheit als Neubauer gestattet ist. Diese Entwicklung können und wollen die Schwalinger Reiheleute nicht hinnehmen. Nochmals beauftragen sie den Rechtsanwalt Dr.H.Eitzen, sich für ihre Sache einzusetzen und stimmen seinem Vorschlag zu, als letztes Mittel die Entscheidung der Regierung zu Stade nun vor Gericht anzufechten. Am 24.März 1798 wendet sich Anwalt Dr.H.Eitzen zu diesem Zweck an die Regierung zu Stade, um deren notwendige Einwilligung einzuholen, in der Sache der Schwalinger Reiheleute die Gerichte anzurufen: "wider die über das Amt Rotenburg mitgeteilte Entscheidung Ehrwürdiger Excellenz und Hochwohlgeborene Gnaden vom 26. vorigen Monats legen wir das Rechtsmittel der Berufung am Königlich-Kurfürstlichen Ober-Appellations-Gericht zu Celle ein und bitten, eine einstweilige Verfügung an das Amt Rotenburg gnädigst und höchstgeneigt dahingehend zu erlassen, dass selbiges bis zur erledigten Appellations-Instanz in der Sache nichts vorzunehmen habe." Aber die Regierung zu Stade hat nicht die Absicht,  in dieses Vorhaben der Schwalinger Reiheleute einzuwilligen. Denn schon vor 30 Jahren, im Jahre 1768, hatte Georg III. in einer Königlichen Verordnung verfügt, "Wie in Land-Oekonomie-Angelegenheiten zu verfahren ist". Und in dieser Verordnung ist geregelt, dass alle in Landesökonomie- angelegenheiten vorfallenden Streitigkeiten ausschließlich durch die zuständigen Landesregierungen geregelt werden und nicht durch die Gerichtsinstanzen. Die Gerichte können nur bemüht werden, wenn die Landesregierung selbst eine Streitigkeit "von Amts wegen" dorthin verweist. Die große Erwartung der Schwalinger Reiheleute, auf dem Rechtswege die Ansetzung der weiteren 4 Neubauern in ihrem Dorf verhindern zu können, wird daher endgültig zunichte gemacht, als die Regierung zu Stade postwendend ihre knappe Entscheidung zu dem Schreiben von Rechtsanwalt Dr.H.Eitzen trifft: "Stade, den 26.März 1798 Entscheidung. Auf das von den Eingesessenen zu Schwalingen gegen die erlassene Verfügung der Königl.Regierung vom 26.Februar d.J. eingelegte Rechtsmittel der Berufung wird hiermit der Bescheid erteilt, dass eine Berufung nicht zu bewilligen ist und der Anwalt für dessen unnütze Vorstellung seiner Partei nichts in Rechnung zu bringen habe."
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Aus alten Akten  des Heidesdorfes Schwalingen
A A A