2016
1797 bis 1820- 23 Jahre bitterer Streit im Dorf
Oktober bis Dezember 1797:   “Nun ist Schluss” - der Streit beginnt. Trotz des heftigen Widerstandes der Schwalinger Eingesessenen weist Amtsvogt Crome den 4 Interessenten ihre Hausplätze am nördlichen Dorfrand, am "Moorflath" zum Anbau an. Er berichtet an das Amt Rotenburg: "Neuenkirchen, den 22ten October 1797 Die Häuslinge denen ich zu Schwalingen Plätze zum Anbau angewiesen sind: 1. Hinrich Christoph Hoops, auch Schulmeister 2. Peter Christoph von Fintel, 3. Peter Möhrmann und 4. Peter Christoph Wohlberg Jeder von ihnen hat an der Nord-Seite des Dorfes, hinter den Neubauern Harm Reinecken ["Harm"-Hof"] und Hinr.Christoph Röhrs ["Neebuur"-Hof], einen Platz von 60Quadratruthen [etwa 1/2 Morgen] erhalten; Dieser Ort ist der Dorfschaft übrigens wenig oder nichts nütze, da er aus einem Sumpf und einigen hohen Heid-Ufern besteht und von den Empfängern mit saurer Arbeit wird zurecht gemacht werden müssen. In Tewel hoffe ich auch noch auf diese Art ein halbes Dutzend Neubauer anzubringen. Die Lust anzubauen wird auf ein Mahl unter den Häuslingen außerordentlich groß! J.A.Crome" Doch die Schwalinger Eingesessen nehmen das nicht hin und wenden sich nun mit einer förmlichen Beschwerde an die Obrigkeit. Bei der für sie zuständigen Instanz, dem Amt Rotenburg, finden sie allerdings für ihr Anliegen nicht die erhoffte Unterstützung. Daher wenden sie sich unmittelbar an die "Königlich Großbrittannische und Churfürstlich Braunschweig Lüneburg zur Regierung der Herzogthümer Bremen und Verden Hochverordneten Herren Geheimer-Rath und Regierungs- Räthe" zu Stade. Schwalingen, 10.Dezember 1797 " Wir sämtlichen Eingesessenen zu Schwalingen tragen in aller unterthänigster Demut vor, wie wir in einem Zeitraum von 10 Jahren an unserem Dorfe schon 4 Neubauer erhalten haben und gegenwärtig aber noch weitere 4 Neubauer zu unserer Bedrückung haben sollen, denen auch bereits von dem Herren Amtsvogt Crome zu Neuenkirchen ihre Plätze zum Anbau angewiesen sind. Ganz feste sind wir überzeugt, dass es aus folgenden Gründen uns eine Unmöglichkeit ist, diesen auf unseren gänzlichen Ruin abzielenden Anbau zu gestatten: " Die Schwalingen stellen ausführlich dar, dass sie sich die "Heyde und Weyde" der Gemeinheit derzeit mit den in geringer Entfernung umliegenden Nachbardörfer teilen. Sie sind sicher, dass bei einer Untersuchung durch Sachverständige festgestellt werden würde, dass bei der Nutzung der Gemeinheit durch all diese Dörfern (Sprengel, Lieste, Königshof, Schülernbrockhof, Lünzenbrockhof, Lünzen, Grauen, Tewel, Brochdorf, Delmsen, Kempen) und ihnen, den 22 an der Gemeinheitsnutzung berechtigten Schwalinger Reiheleuten, der Anbau von 4 weiteren Gemeinheitsberechtigten Anbauern nicht gestattet werden könnte. Bis das Ergebnis dieser Untersuchung vorliegt, ob genügend "Huth und Wyde" in der Gemeinheit vorhanden ist, bitten die Schwalinger Eingesessenen die Regierung zu Stade, den Anbau der 4 Interessenten in ihrem Dorf als Neubauern zu untersagen - " so  begründet diese unsere demütige Vorstellung ist, so zuversichtlich hoffen wir eine gnädige Erhörung unserer flehentlichen Bitte und in diesem festen Vertrauen beharren wir unter tiefster Verehrung. Ehrwürdige Excellenz und Hochwohlgebohrene Gnaden unsere Gnädigen Herren allerunterthänigst demütigen Knechte die sämtliche Eingesessenen zu Schwalingen." Schon 3 Tage später fordert die Regierung zu Stade in der Sache der Schwalinger Eingesessenen vom Amt Rotenburg einen Bericht an, den Ober-Amtmann Georg Heinrich Hintze umgehend erstattet: "Rotenburg, den 21.Dezember 1797 ... statt eines Berichtes über die Beschwerde der Einwohner in Schwalingen, daß vier Neubauer in ihrer Gemeinheit angesetzt werden sollen, überreichen wir hierbei in Unterthänigkeit die wegen dieser Anbauung bisher verhandelten Acten aus welchen wir unterthänigst bemerken, daß die angenommenen Neubauern seit sieben Jahren als Häuslinge in Schwalingen gewohnt haben und daß also ihr Vieh ebenso lange in die Weide getrieben sei, ohne daß jemand über deren Beengung geklagt habe..." Ober-Amtmann Hintze macht die Regierung in Stade weiter darauf aufmerksam, dass die Beschwerde der Schwalinger über den Abgang der 4 Hausplätze für die angesetzten Neubauer unbegründet scheint, weil es sich dabei lediglich um "einen in seiner jetzigen Beschaffenheit gänzlich unbrauchbaren Platz" von insgesamt 2 Calenberger Morgen, etwa 1/2 Hektar, handelt, während die Schwalinger Reiheleute doch, außer zur Weide ihres Viehs in der Schwalinger Gemeinheit auch "zur Mitweide in den Gemeinheiten von 10 um sie her liegenden Dorfschaften berechtigt sind, wie sie in ihrer Vorstellung selbst gestehen". Mit Datum vom 29.Dezember 1797 erhält Ober-Amtmann Hintze in Rotenburg die Entscheidung und Anweisung der Stader Regierung in der Sache der Schwalinger Eingesessenen: " wir haben über die Ansetzung der 4 Neubauern zu Schwalingen verhandelt und aus den Akten ersehen, dass einerseits der den Neubauer ausgewiesene Raum von 2 Calenberger Morgen für die Gemeinheit von wenigem Belange ist, andererseits aber mehr Land aus der Gemeinheit von den alten Eingesessenen zu Schwalingen aufgebrochen und der gemeinen Weide entzogen worden ist, so dass unter diesen Umständen die Klage der Dorfschaft allerdings keine Rücksicht verdient, sofern den ausgewiesenen Neubauer nicht gestattet wird, mehr Vieh in die gemeine Weide zu treiben, als sie bisher schon als Häuslinge gehalten und ohne Widerspruch in der Gemeinheit gegen Entrichtung eines Grasgeldes geweidet haben." Eine Abschrift ihrer "Resolution" übersendet die Regierung zu Stade den Schwalinger Eingesessenen und teilt ihnen durch den Amtsvogt Crome als Entscheidung mit, "dass sie mit der übergebenen Beschwerde ab und zur Ruhe verwiesen werden."
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Aus alten Akten  des Heidesdorfes Schwalingen
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