1854 - Vom Pfad der Tugend abgekommen.
Seinen Geschäftssinn versteht Hans Peter Böhling *1794 zu seinem Vorteil
und Nutzen einzusetzen, wo immer sich Gelegenheiten dazu bieten. Dabei
geht er wohl auch gern so manches Risiko ein.
Hans Peter Böhling ist Brinkköthner auf dem “Menken-Hof” zu
Schwalingen No.39. Aber hat es auch verstanden, beizeiten dafür zu sorgen, dass sein zweitgeborener Sohn Hinrich vom
Grundherrn mit dem großen Schwalinger Halbhof “Schmeers” bemeiert wird. Sein Erstgeborener, Christoph, erbt den kleineren
“Menken-Hof”.
In der großen Zeit der Schwalinger Gemeinheitsteilung und Verkoppelung in den 1840/1850er Jahren spricht also Hans Peter
Böhling ein gewichtiges Wort mit bei der Neuverteilung der Flächen unter den Schwalingern Bauern: Als Brinkköthner stehen
ihm zwar nur 2 Anteile an den insgesamt 85 Schwalinger Anteilen zu. Aber durch den Halbhof “Schmeers”, über den er durch
seinen Sohn Hinrich verfügt, steigt sein Einfluss auf 6 Anteile, soviel wie der jeweilige Anteil der drei Vollhöfe in Schwalingen.
Als Roßhändler auf Abwegen.
In dieser Zeit, inzwischen hat er sein Altenteil auf dem “Menken-Hof” angertreten, ist Hans Peter Böhling als Roßhändler in
weitem Umkreis von Schwalingen tätig. So befindet er sich, 60 Jahre alt, im Juli 1854 mit seinem Gespann auf dem Rückweg
von einer Geschäftsreise nach Bremen. Am Abend des 24.Juli, gegen 8 Uhr, nähert er sich auf der Chaussee von Bremen
kommend dem Königlich Hannoverschen Zollamt Oyterdamm, die Grenze zwischen der Freien und Hansestadt Bremen und
dem Königreich Hannover.
Aber Hans Peter Böhling hat nicht die Absicht, bei dem Zollamt vorzufahren. Stattdessen versucht er es mit seinem leeren
Ackerwagen, der mit zwei Pferden bespannt ist, zu umfahren. Doch sein Manöver wird bemerkt. Die hannöverschen
Grenzaufseher Ziehen und Mergel halten Hans Peter Böhling an und führen ihn sammt Gespann zum Zollamt zurück.
Bei der nachfolgenden Untersuchung finden die Grenzaufseher auf dem einen Zugpferd unter einer alten bunten wollenen
Decke ... einen ganz neuen Reitsattel ...
Die Gesetzeshüter walten ihres Amtes.
Da dieser Reitsattel heimlich an dem Zollamt vorbeigeführt wurde und daher nicht
verzollt werden sollte, erheben die Grenzaufseher gegen “den Ackermann und
Roßhändler Hans Peter Böhling Strafanzeige gemäß §§ 1-4 des Königlich
Hannoverschen Zollstrafgesetzes” wegen Zollhinterziehung. Dieses Zollgesetz trat zwei
Jahre zuvor, im Jahre 1854, in Kraft, als das Königreich Hannover dem Deutschen
Zollverein beitrat.
Die Zollstrafe, die Hans Peter Böhling trifft, ist empfindlich hoch:
•
Nachzahlung des Eingangszolls für den Sattel: 1 Thaler 14 Gutegroschen und
•
Geldbuße in Höhe des 4-fachen der entgangenen Abgabe = 6 Thaler
und 8 Gutegroschen und
•
Konfiszierung des Sattels.
Insgesamt hat Hans Peter Böhling 7 Thaler und 22 Gutegroschen zu zahlen und
obendrein ist er den Sattel auch noch los.
Einen Tag später, am 25.Juli 1854 notiert der Zolleinnehmer Thiele des “Königlich-
Hannoverschen Neben-Zollamtes 1.Classe Oyterdamm” die Einnahme von 7 Thaler 22
Gutegroschen, sowie die Sicherstellung eines Sattels. Offensichtlich hat Hans Peter
Böhling die verhängte Zollstrafe gleich in bar gezahlt. Ansonsten hätte ihm die
Konfiszierung seines Ackerwagens und der beiden Zugpferde zur Sicherung der
Zahlung gedroht oder gar seine Verhaftung.
Mit der Strafanzeige beantragen die Grenzaufseher des Zollamtes Oyterdamm einen
Strafbefehl beim zuständigen Königlichen Amtsgericht Achim gegen Hans Peter
Böhling. Die bereits gezahlte Zollstrafe und der konfiszierte Sattel werden zusammen
mit der Strafanzeige an das Amtsgericht überwiesen.
Gerichtliche Untersuchung.
Vielleicht hat Hans Peter Böhling beim Königlichen Amtsgericht Achim um Milde
nachgesucht? Der Untersuchungsrichter Uellner macht dem zuständigen
Obergrenzcontrolleur von Zwehle am 26.August 1854 jedenfalls einen Vorschlag zur
Ermäßigung der Strafe gegen Hans Peter Böhling. Aber der Obergrenzcontrolleur
nimmt in der Gerichtsverhandlung am 20.September 1854 Stellung zu dem
verhandelten Zollvergehen und lehnt die vorgeschlagene Ermäßigung “im Namen der
Königlichen Zollverwaltung” ab. Stattdessen beantragt er die “sachgerechte
Untersuchung und Entscheidung gegen den Altenteiler und Roßhändler Hans Peter
Böhling aus Schwalingen, Amt Schneverdingen, wegen der Zollhinterziehung mit
einem Sattel, 16 Pfund Zollgewicht”.
So nimmt das Gesetz denn seinen Lauf ...
Aus alten Akten
des Heidedorfes Schwalingen
Der Oyterdamm verbindet Bremen und Oyten
durch das unwegsame Königsmoor.
Unterschrift Hans Peter Böhling
A A A