1858 - Die Petitionen des Heinrich Ehlers aus Schwalingen. Es ist der 31.Mai 1858. Die Erste Cammer der Hannoverschen Ständeversammlung, dem Parlament des Königreiches Hannover, tagt im Leineschloss zu Hannover. Der Landrath von Trampe präsidiert. Er verfährt nach der Tagesordnung und ruft schließlich den Punkt "Petitionen" auf: Eine Petition des Heinrich Ehlers aus Schwalingen ist eingegangen. Sie ist unverständlichen Inhalts und wird dem Petitionsausschuss überwiesen. Fünf Monate später, am 5.Novermber 1858, tagt die Erste Hannoversche Cammer in ihrer 101.Sitzung des Jahres. Unter dem Tagesordnungspunkt "Petitionen" werden verschiedene Petitonen abgehandelt und unter Punkt 4 aufgerufen:  "Vorstellungen des Heinrich Ehlers aus Schwalingen, Amts        Schneverdingen". Der Berichterstatter trägt vor: Endlich liegen ihm noch zwei Eingaben eines gewissen Heinrich Ehlers aus Schwalingen, Amts Schneverdingen, vor. Bei Eingang der ersten habe bereits der Herr Präsident den Inhalt als unverständlich angekündigt. Wahrscheinlich werde das der Einsender in der Zeitung gelesen haben und habe darauf noch eine zweite Eingabe, wie die erste, an die Ständeversammlung Zweiter Cammer gerichtet. In der Commission sei es nun nicht gelungen, die eine oder die andere zu entziffern und der Berichterstatter befinde sich deshalb auch außer Stande über dieselbe zu referieren. Es bleibe ihm daher nichts weiter übrig, als den Inhalt derselben zu verlesen, ob nicht vielleicht einer der Herren einigen Sinn in denselben zu befinden vermöge. (Nun verliest der Berichterstatter unter allgemeiner Heiterkeit des Hauses beide Eingaben) Aus beiden sei, wie das hohe Haus sich überzeuge, nicht klug zu werden. Nur soviel scheine ihm aus denselben hervorzugehen, daß der Einsender mit der jetzigen Regierung nicht zufrieden sei. Derselbe habe jedoch unterlassen, irgend welche Thatsachen anzuführn, welche einer Unzufriedenheit zu Grunde liegen, oder auch nur eine bestimmte Bitte auszusprechen. Er spreche nur viel von einem Schwerte der Gerechtigkeit, welches zu seinem Nachtheil gehandhabt worden sei, und wünsche, daß an die Stelle der jetzigen Regierung eine göttliche treten möge. Ob er aber darutner eine absolute oder eine solche verstehe, unter welcher jeder thun und lassen könne, was ihm beliebe, sei nicht klar. In der Commission sei beschlossen: wegen Unverständlichkeit des Inhalts den Übergang zur Tagesordnung zu beantragen. Der Berichterstatter empfehle diesen Antrag, obwohl er befürchte, daß, wenn der Einsender dieses Schicksal seiner Vorstellung erfahre, noch ein dritte ähnliche hier einlaufen werde. Oberappelationsrath Graf Knypphausen meldet sich zu Wort: Seiner Ansicht nach seien diese Eingaben schon formell unzulässig, da sie an eine "Ständeversammlung Zweiter Cammer" gerichtet seien, welche garnicht existiere. (Das ist eine sehr spitzfindige Anmerkung des Grafen, denn natürlich gibt es eine eine solche, nur heißt sie richtig "Zweite Cammer der Ständeversammlung" - sie ist der Staatsrat des Königreiches Hannover.) Der Berichterstatter behält recht mit seiner Einschätzung des Heinrich Ehlers aus Schwalingen - der ist hartnäckig und hat seinen eigenen Kopf. Aber er lernt auch dazu: Am 10.Februar 1860 tagt die Zweite Cammer der Hannoverschen Ständeversammlung in seiner 12.Sitzung des Jahres. Unter dem Tagesordnungspunkt "Petitionen" werden 7 Vorstellungen angekündigt, unter No.6 eine "anderweite Petition des Hinrich Ehlers zu Schwalingen, verschiedenen Inhalts"... Die angekündigten Petitionen werden in dieser Sitzung der Zweiten Cammer nicht mehr behandelt. Und über das Schicksal der dritten Petition des Heinrich Ehlers zu Schwalingen sind keine Nachrichten überliefert... Trotz vieler Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, mehr über diesen Schwalinger Heinrich Ehlers herauszufinden. (nachzulesen im Hannoverschen Landtagsblatt von 1858)
Aus alten Akten  des Heidedorfes Schwalingen
Das Palais und das Neue Schloss, das "Leineschloss" in Hannover, im Jahre 1858
Das Palais und das neue “Leineschloss” in Hannover, der Sitz der Ständeversammlung, 1858.
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